Fahrverbot - Wirtatobal

Straßensperre

Aufgrund eines erneuten Hangrutsches wird gemäß § 43 Abs. 1
lit b Z 1 der StVO 1960 i.d.g.F, verordnet die Gemeinde Langen,
ein KFZ-Fahrverbot (mehrspurige Fahrzeuge) für das Wirtatobel.

Die Verordnung befindet sich im Anhang.

20.11.2023